Richtlinien zur Altgeräterücknahme


1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.


2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.


3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf


4. Information über die Abwicklung der Rückgabe von Altgeräten

Nach dem Kauf eines Neugeräts übernehmen wir für Sie die kostenlose Rücknahme Ihres Altgeräts, das hinsichtlich Art und Funktion dem bestellten Neugerät entsprechen sollte (zum Beispiel Rückgabe eines Rollladenmotors nach Kauf eines neuen Motors). Ferner übernehmen wir für Sie kostenlos die fachgerechte Behandlung, Verwertung und Entsorgung des Altgeräts entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.


Hierzu beachten Sie bitte nachfolgende Informationen:
  • (1) Bitte füllen Sie das Altgerät-Rücknahmeformular aus und legen es der Sendung bei.
  • (2) Zur Rücknahme Ihres Artikels kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice möglichst zeitnah nach Ihrem Kauf unter +49 (0) 6204 96 82 0 (zum Ortstarif). Bitte halten Sie dazu Ihre Bestellnummer bereit.
  • (3) Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail ein kostenloses Rücksendelabel.
  • (4) Bitte kleben Sie das Label auf Ihr Paket und geben es in einem Paketshop oder dem nächsten Zusteller des zuständigen Versanddienstleisters ab. Lassen Sie sich die Paketabgabe unbedingt quittieren.

Rückgabe von nicht paketfähiger Ware (Lieferung per Spedition)

Ihr Altgerät misst mehr als 2,60 m oder ist schwerer als 50 kg? In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:


  • (1) Bitte füllen Sie das Altgerät-Rücknahmeformular aus und legen es der Sendung bei.
  • (2) Zur Rücknahme Ihres Artikels kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice möglichst zeitnah nach Ihrem Kauf unter +49 (0) 6204 96 82 0 (zum Ortstarif). Bitte halten Sie dazu Ihre Bestellnummer bereit.
  • (3) Der Kundenservice nimmt Ihren Auftrag entgegen und leitet diesen an die zuständige Spedition weiter.
  • (4) Die beauftragte Spedition meldet sich für einen Termin bei Ihnen unter der angegebenen Rufnummer und holt die Sendung ab.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Altgerät bei der Übergabe an den Spediteur oder den Versanddienstleister korrekt verpackt ist. Sollten Sie keine passende Verpackung zur Hand haben, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Lieferung Ihres Neugeräts abzuwarten und das Verpackungsmaterial anschließend für den Versand des Altgeräts zu verwenden.


5. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.


6. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.


7. Hinweis zur Abfallvermeidung:

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/

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